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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Ettenheim ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Für Familiensachen und Schöffengerichtssachen ist das Amtsgericht Emmendingen zuständig.
Landwirtschaftssachen, Insolvenzsachen und Jugendschöffengerichtssachen sind beim Amtsgericht Freiburg konzentriert. Dort wird auch
das Handels- und Parnerschaftsregister geführt.
Das Amtsgericht Lahr ist für Zwangsversteigerungs-
und Zwangsverwaltungssachen zuständig.
Zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht Stuttgart.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".